Zensuren für Ärzte und Anwälte
Von Dirk Kunde
Von "Sehr gut" bis "Grottenschlecht": Hotels, Restaurants und Nutzer von Auktions-Portalen müssen sich öffentliche Online-Bewertungen längst gefallen lassen. Jetzt trifft es auch Ärzte und Anwälte. Noch wehren sich einige gegen die Benotung - doch sie werden damit leben müssen.
Berlin - Das Urteil für den Berliner Zahnarzt fällt vernichtend aus. Er hat bei DocInsider.de nur einen von fünf Punkten. Dazu schreibt der Nutzer "Synekdoche" in seiner Bewertung: "Die Gesamtrechnung (ist) fast doppelt so hoch wie im Heil- und Kostenplan angekündigt. Obendrein musste eine Krone nur sechs Monate nach Einsatz neu gemacht werden - habe das bei einem anderen Arzt machen lassen. (…) Finger weg und woanders hingehen!" Das sitzt - neue Patienten werden abgeschreckt.
Gleich zehn Klageandrohungen von Ärzten, die das Löschen ihrer Bewertung fordern, liegen auf dem Schreibtisch von Ingo Horak, dem Geschäftsführer des Bewertungsportals DocInsider.de. Doch der bleibt konsequent und löscht keine Einträge: "Die 'Halbgötter in Weiß' werden sich an Bewertungsportale gewöhnen müssen." Er sieht sich durch das jüngste Spickmich-Urteil bestätigt. Das Landgericht Köln hat in dritter Runde am 30. Januar die Klage einer Lehrerin gegen die Lehrer-Bewertungsseite als unzulässig und unbegründet abgewiesen. Die Frau aus Nordrhein-Westfalen sah in der Beurteilung ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.
Unter Ärzten "nicht unumstritten"
Bereits zuvor hatte das Landgericht Berlin die Betreiber der Bewertungsplattform MeinProf.de von der Vorabprüfungspflicht der Bewertungen befreit. Das verlieh Medizinportalen wie Helpster, Imedo, DocInsider sowie Medmonitor für Klinikbewertungen enormen Aufwind. Der Markt für Meinungen über Mediziner ist groß. Schließlich liegen die Gesundheitsausgaben in Deutschland bei rund 3000 Euro pro Einwohner und Jahr. Doch wer sagt einem schon, womöglich differenziert und nach verschiedenen Kriterien benotet, welcher Arzt oder welche Klinik gute Arbeit leistet? Man ist bei der Suche nach wie vor auf Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis angewiesen.
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Auch Arbeitgeber werden inzwischen im Netz bewertet: Auf der österreichischen vor einem halben Jahr gestarteten Seite Kununu haben bislang rund 1600 Arbeitnehmer aus Deutschland 1200 Unternehmen bewertet - viel ist das noch nicht.
An eine Bewertungsseite für Anwälte hat sich bisher noch keiner gewagt. Liegt es an deren Klagefreudigkeit oder daran, dass ihre Arbeit von Laien nur schwer beurteilt werden kann? Letzteres vermutet Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins. "Wenn sie mit Ihrem Anwalt vor Gericht verloren haben, er aber juristisch saubere Arbeit geleistet hat, wie wollen Sie das bewerten?", fragt der Berliner Anwalt.
"Der Grundton ist eigentlich positiv"
Unter Anwaltauskunft.de bietet der Verein eine Datenbank mit 66.000 Anwälten. Darin kann man nach Fachgebiet, Fortbildungen, Qualifikationen und Sprachkenntnissen suchen. Doch eine Bewertungsfunktion fehlt. Dabei haben auch Anwälte kein grundsätzliches Problem mit derartigen Portalen, sagt Hartmut Scharmer von der Hamburger Rechtsanwaltskammer. "Was den Lehrern recht ist, ist den Anwälten billig." Klar müsse aber sein, dass "Schmähkritik, Beleidigung und Verleumdung" dort keinen Platz hätten, die Bewertungen müssten "nach nachvollziehbaren Kriterien" abgegeben werden.
In der Schweiz ist man in diesem Bereich schon weiter. Auf Anwaltvergleich.ch findet man neben einer Bewertung mit bis zu sechs Sternen auch frei formulierte Kliententexte. Selbst die Stundensätze der Advokaten sind hier nachzulesen. Erste Schritte auf diesem Terrain wagen Carsten Schmidt und John Goddard in Deutschland. Die Marketingexperten aus Wiesbaden starteten im Dezember 2007 das Empfehlungsportal KennstDuEinen.de. Neben Handwerkern und Ärzten, sind hier auch Anwälte zu finden, die man bewerten kann. Bisher gibt es keine Beschwerden von Juristen.
"Die Ärzteschaft ist das gallische Dorf"
"Beleidigungen und Beschimpfungen findet unser elektronischer Filter vorab", sagt Schmidt. Fühlt sich ein Dienstleister ungerecht behandelt, kann er über die "Fragwürdig"-Funktion eine Prüfung des Eintrags fordern. Stephan Uhrenbacher, Gründer des schon Anfang 2007 gestarteten Bewertungsportals "Qype", in dem vom Pizza-Service bis zur Gemäldegalerie alles bewertet werden kann, kann sich auch nicht an Probleme mit kritisierten Juristen erinnern - bei Anwälten seien die Nutzer prinzipiell "eher vorsichtig", die Zahl der Einträge in diesem Bereich sei generell "mager" und "der Grundton ist eigentlich positiv".
Wenn mehr Bewertungen ein besseres Bild der Dienstleister vermitteln und die Nutzer mit Empfehlungen gute Erfahrungen machen, wird der Erfolg der Bewertungsseiten dennoch kaum aufzuhalten sein. Alle werden sich dem Urteil ihrer Kunden, Klienten und Patienten stellen müssen. Ingo Horak scheut die Auseinandersetzung mit den Doktoren nicht: "Die Ärzteschaft ist das gallische Dorf, aber Bewertungsportale werden sich durchsetzen."
Quelle: www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,532366,00.html
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